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Competency Training & Assessment Center

RID: Schienenverkehr, beauftragte Person und IHK-Prüfung nach § 6 GBV

 

Im Hause LOGAR bekommen Sie Ausbildung und Beratung für den Transport gefährlicher Güter in allen Verkehrsträgern.

Bei der Ausbildung für den Verkehrsträger Schiene- RID- differenzieren wir zwischen den Ausbildungsanforderungen für „verantwortliche Personen“ und der vorbereitenden Ausbildung des Gefahrgutbeauftragten für die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.

 
Unser Schulungsmodul RIDBP (BAP-GAS, BAP-GS) - verantwortliche Personen nach Kapitel 1.3 RID (ehemals “beauftragte Personen”)  – dauert zwei Tage (20 Unterrichtseinheiten) und umfasst die folgenden Inhalte:
 
  • Aufbau des aktuellen RID mit Kapitel 1 – 9
  • Inhalte Kapitel 1 – Allgemeiner Teil
  • Kapitel 2 – Klassifizierung
  • Umweltgefährdende Stoffe nach GHS und RID
  • Kapitel 3 – UN-Nummernliste mit Erläuterung der 20 Spalten
  • UN-Codierung für feste Stoffe, flüssige Stoffe, Bergungsverpackungen etc.
  • Allgemeine Verpackungsvorschriften und besondere Verpackungsvorschriften
  • Kennzeichnung und Markierung von Versandstücken, Großpackmittel (IBC), Tankfahrzeugen und Kesselwagen
  • Beförderungspapiere nach Kap. 5.4 RID
  • Angaben und Berechnung: Anwendung der Tab.1.1.3.6.3 ADR (höchstzulässige Mengen pro Wagen oder Container) im Vorlauf zum Schienenverkehr
  • Großcontainer – oder Wagenpackzertifikat nach Kap. 5.4.2
  • Neue Schriftliche Weisungen (formgebunden)
  • Kapitel 6: Bau und Prüfung von Tanks und Umschließungen
  • Kennzeichnung und Bezettelung von Umschließungen, Tanks und Wagen
  • Zusammenladen, Beladen, Entladungen, Trenntabelle
 
Die deutsche Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass Betriebe welche gefährliche Güter verarbeiten, versenden, verladen oder verpacken grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen. Ausnahmen sind möglich.
 
Der Gefahrgutbeauftragte benötigt einen Qualifikationsnachweis (IHK – Prüfung) für jeden Verkehrsträger, welcher von dem Unternehmen abgedeckt bzw. benutzt wird (z.B. Straße, See, Binnenschiff, Schiene) .
Die Notwendigkeit, für den Verkehrsträger Luft einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen ist zum 01.09.2011 entfallen, jedoch bleiben die Verantwortlichkeiten selbstverständlich erhalten und müssen im Unternehmen nach wie vor wahrgenommen werden.
 
Unser Schulungsmodul RIDGB (GbA-GS)– Gefahrgutbeauftragter, Verkehrsträger Schiene E – dauert drei Tage (30 Unterrichtseinheiten mit anschließender IHK Prüfung) und umfasst die folgenden Inhalte*:
 
  • Das Gefahrgutbeförderungsgesetz
  • Die Gefahrgutbeauftragtenverordnunga
  • Die Schulung der beauftragten Personen nach der GbV in Verbindung mit Kap. 1.3 ADR / IMDG-Code
  • Rechtliche Pflichten nach OwiG, StGB, BGB
  • Gesetzesbegleitende Vorschriften
  • Aufbau des RID 2019 mit Kapitel 1 – 9
  • Inhalte Kapitel 1 – Allgemeiner Teil
  • Kapitel 2 – Klassifizierung
  • Umweltgefährdende Stoffe nach GHS und RID
  • Kapitel 3 – UN-Nummernliste mit Erläuterung der 20 Spalten
  • UN-Codierung für feste Stoffe, flüssige Stoffe, Bergungsverpackungen etc.
  • Allgemeine Verpackungsvorschriften und besondere Verpackungsvorschriften
  • Kennzeichnung und Markierung von Versandstücken, Großpackmittel (IBC), Tankfahrzeugen und Kesselwagen
  • Beförderungspapiere nach Kap. 5.4 RID
  • Angaben und Berechnung: Anwendung der Tab.1.1.3.6.3 ADR (höchstzulässige Mengen pro Wagen oder Container) im Vorlauf zum Schienenverkehr
  • Anforderung an Umschließungen, Tanks und Wagen
  • Neue Schriftliche Weisungen (formgebunden)
  • Kennzeichnung und Bezettelung von Umschließungen, Tanks und Wagen
  • Zusammenladen, Beladen, Entladungen, Trenntabelle
  • Intermodalverkehre

 

 

Zu den Schulungsterminen

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