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Gefahrstoffe nach GHS, Gefahrstoffkunde

 

Das GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) der Vereinten Nationen (UN) bildet die Schnittstelle zwischen Gefahrgutrecht und Gefahrstoffrecht.

GHS bietet eine weltweit vereinheitlichte Plattform zur gefahrstoffrechtlichen Einstufung chemischer Produkte in Übereinstimmung mit den sog. UN – Modellvorschriften.

In Europa müssen Stoffe seit dem 01.12.2012 in Übereinstimmung mit EG-Verordnung 1272/2008 zwingend nach GHS / CLP eingestuft werden; für Gemische und Lösungen (vormals: Zubereitungen) gilt diese Verpflichtung seit dem 01.06.2015.

Diese Änderungen haben Bedeutung für die gefahrstoffrechtliche Einstufung von Produkten und ziehen u.U. transportrechtliche Probleme durch häufig nicht übereinstimmende Gefahrstoff - Kennzeichnung von Produkten und  ihrer gefahrgutrechtlichen Einstufung nach sich.

Insbesondere in Bezug auf die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter müssen wesentliche Änderungen umgesetzt werden:

  • Die bisher üblichen Gefahrensymbole wurden durch einheitliche Gefahrenpiktogramme ersetzt, die den Gefahrenkennzeichen zw. Gefahrzetteln des Gefahrgutrechts symbolmässig angenähert sind.
  • Die bisher üblichen R-Sätze (Risk) wurden durch H – Sätze (Hazard Statements) mit zusätzlichen EUH – Sätzen für sogenannte besondere Gefährdungen ersetzt
  • Die bisher üblichen S – Sätze (Supplementary Information)wurden durch P – Sätze (Precautionary Statements) ersetzt.

Da GHS ein von bisherigen EU – Rechtsgrundlagen abweichendes Konzept verfolgt, ergeben sich Unklarheiten und Unterschiede in der gefahrstoffrechtlichen Einstufung von Produkten und Gemischen.

Z.B. weisen die IATA Gefahrgutvorschriften mehrfach darauf hin, dass GHS – Markierungen auf nicht als Gefahrgut deklarierten Packstücken bzw. GHS – Markierungen, deren Sinngehalt von deklarierten Gefahrguteigenschaften abweicht als Indikator für nicht bzw. falsch deklarierte gefährliche Güter anzusehen ist. Deshalb sollten Hersteller, Inverkehrbringer und Versender solcher Produkte verstärkt auf die Richtigkeit der GHS – Markierungen auf Packstücken und Verpackungen achten und erforderlichenfalls Sicherheitsdatenblätter überarbeiten bzw. anpassen.

Bei LOGAR bekommen Sie Dienstleistungen aus einer Hand: Ob Gefahrstoffrecht oder Gefahrgutrecht – unsere Lösungen in Bezug auf die Evaluierung vorhandener Unterlagen, Klassifizierung von Produkten,  Stoffen und Mischungen, Erstellung von EG – Sicherheitsdatenblättern in allen Amtssprachen der EU und unserem umfassenden Portfolio gefahrgutbezogener Dienstleistungen und Ausbildungsgänge bringen Sie weiter!

Des weiteren erstellen wir gerne auch technische Datenblätter für Artikel, welche den Anforderungen von CLP / Reach nicht unterliegen, aber aufgrund von Anforderungen bzw. Interpretationen z.B. der US - OSHA ein Sicherheitsdatenblatt erfordern, wie z.B. Lithium - Batterien.

 

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Schreiben Sie uns gerne oder erreichen Sie uns telefonisch, damit wir Sie noch besser in Ihren Fragestellungen unterstützen dürfen. Nutzen Sie hierfür auch gerne das folgende Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage.

 

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