Personalkategorien gemäß T.1.5.A der IATA DGR
Die Einteilung der Personalkategorien erfolgt gemäß IATA Dangerous Goods Regulations (IATA DGR) und ist in der IATA DGR Tabelle 1.5.A veranschaulicht.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Personalkategorien, wie:
- Schulungsdauer
- Allgemeine Informationen
- Schulungsinhalte
Als Minimum sollten die Mitarbeiter mit folgenden Aspekte der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr, je nach Katekotire, vertraut sein. |
Versender Verpacker | Spediteure | Luftfahrtunternehmen Bodenabfertigungs-dienstleistern | Sicher-heits-kontroll-personal | ||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | |
Allgemeine Philosophie | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Begrenzungen | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | |
Allgemeine Anforderungen für Versender | X | X | X | |||||||||
Klassifizierung | X | X | X | X | X | |||||||
Verzeichnis gefährlicher Güter | X | X | X | X | X | |||||||
Allgemeine Verpackungsanforderungen | X | X | X | X | ||||||||
Verpackungsvorschriften | X | X | X | X | ||||||||
Markierung und Kennzeichnung | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente | X | X | X | X | X | X | ||||||
Annahmeverfahren | X | |||||||||||
Erkennen von nicht deklarierten Gefahrgut | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Lagerung und Beladungsverfahren | X | X | X | X | ||||||||
Information an den Luftfahrzeugführer | X | X | X | |||||||||
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Verfahren bei Notfällen | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Versender und Personen, die Plichten des Versender wahrnehmen, einschließlich Personal von Luftfahrtunternehmen, die als Versender handeln, und Personal von Luftfahrtunternehmen, die gefährliche Güter als Dienstfracht/Dienstpost bereitstellen
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Der 4 – tägige Lehrgang spricht als Zielgruppe den routinierten, praxiserprobten DGR Versender an. Newcomern ist das 5 tägige Modul anempfohlen. Der unbestreitbare Nutzen sich im Anschluss an die Ausbildung nochmals persönlich und individuell auf die Prüfung vorzubereiten zu können, ferner die Thematik sich „über Nacht“ nochmals setzen lassen zu können, wird von unseren Kunden hoch geschätzt und zu ihrem Vorteil genutzt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Allgemeine Anforderungen für Versender
- Besondere Verantwortlichkeiten des Versenders
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
- Verpackungsgruppen
- Klassifizierung von Gegenständen und Stoffen mit mehreren Gefahren
- Bestimmung der UN Nummer
Verzeichnis gefährlicher Güter
- Richtige Versandbezeichnung (PSN)
- Liste der Gattungseintragungen und n.a.g. Versandbezeichnungen
- Benutzung des Verzeichnisses gefährlicher Güter
- Numerische Querverweisliste
- Sonderbestimmungen
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
- Verschiedene gefährliche Güter in einer Außenverpackung (Q-Wert)
- Verpackungsanweisungen
- Verpackungsspezifikationen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausführung und Qualität
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Versendererklärung für gefährliche Güter (DGD)
- Luftfrachtbrief (AWB)
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
Abschlussprüfung
Versender und Personen, die Plichten des Versender wahrnehmen, einschließlich Personal von Luftfahrtunternehmen, die als Versender handeln, und Personal von Luftfahrtunternehmen, die gefährliche Güter als Dienstfracht/Dienstpost bereitstellen
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Allgemeine Anforderungen für Versender
- Besondere Verantwortlichkeiten des Versenders
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
- Verpackungsgruppen
- Klassifizierung von Gegenständen und Stoffen mit mehreren Gefahren
- Bestimmung der UN Nummer
Verzeichnis gefährlicher Güter
- Richtige Versandbezeichnung (PSN)
- Liste der Gattungseintragungen und n.a.g. Versandbezeichnungen
- Benutzung des Verzeichnisses gefährlicher Güter
- Numerische Querverweisliste
- Sonderbestimmungen
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
- Verschiedene gefährliche Güter in einer Außenverpackung (Q-Wert)
- Verpackungsanweisungen
- Verpackungsspezifikationen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausführung und Qualität
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Versendererklärung für gefährliche Güter (DGD)
- Luftfrachtbrief (AWB)
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
Abschlussprüfung
Versender und Personen, die Plichten des Versender wahrnehmen, einschließlich Personal von Luftfahrtunternehmen, die als Versender handeln, und Personal von Luftfahrtunternehmen, die gefährliche Güter als Dienstfracht/Dienstpost bereitstellen
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Allgemeine Anforderungen für Versender
- Besondere Verantwortlichkeiten des Versenders
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
- Verpackungsgruppen
- Klassifizierung von Gegenständen und Stoffen mit mehreren Gefahren
- Bestimmung der UN Nummer
Verzeichnis gefährlicher Güter
- Richtige Versandbezeichnung (PSN)
- Liste der Gattungseintragungen und n.a.g. Versandbezeichnungen
- Benutzung des Verzeichnisses gefährlicher Güter
- Numerische Querverweisliste
- Sonderbestimmungen
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
- Verschiedene gefährliche Güter in einer Außenverpackung (Q-Wert)
- Verpackungsanweisungen
- Verpackungsspezifikationen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausführung und Qualität
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Versendererklärung für gefährliche Güter (DGD)
- Luftfrachtbrief (AWB)
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
Radioaktive Stoffe
- Klassifizierung
- Identifizierung
- Verpacken
- Markierung und Kennzeichnung
Abschlussprüfung
Verpacker
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
- Verpackungsgruppen
Verzeichnis gefährlicher Güter
- Richtige Versandbezeichnung (PSN)
- Benutzung des Verzeichnisses gefährlicher Güter
- Numerische Querverweisliste
- Sonderbestimmungen
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
- Verschiedene gefährliche Güter in einer Außenverpackung (Q-Wert)
- Verpackungsanweisungen
- Verpackungsspezifikationen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausführung und Qualität
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
Radioaktive Stoffe
- Verpacken
- Markierung und Kennzeichnung
Abschlussprüfung
Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von gefährlichen Gütern beteiligt ist
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Der 4 – tägige Lehrgang spricht als Zielgruppe den routinierten, praxiserprobten DGR Versender an. Newcomern ist das 5 tägige Modul anempfohlen. Der unbestreitbare Nutzen sich im Anschluss an die Ausbildung nochmals persönlich und individuell auf die Prüfung vorzubereiten zu können, ferner die Thematik sich „über Nacht“ nochmals setzen lassen zu können, wird von unseren Kunden hoch geschätzt und zu ihrem Vorteil genutzt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Allgemeine Anforderungen für Versender
- Besondere Verantwortlichkeiten des Versenders
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
- Verpackungsgruppen
- Klassifizierung von Gegenständen und Stoffen mit mehreren Gefahren
Verzeichnis gefährlicher Güter
- Richtige Versandbezeichnung (PSN)
- Benutzung des Verzeichnisses gefährlicher Güter
- Numerische Querverweisliste
- Sonderbestimmungen
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
- Verschiedene gefährliche Güter in einer Außenverpackung (Q-Wert)
- Verpackungsanweisungen
- Verpackungsspezifikationen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausführung und Qualität
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Versendererklärung für gefährliche Güter (DGD)
- Luftfrachtbrief (AWB)
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
- Meldeformular für Gefahrgut-Zwischenfälle und Gefahrgut-Unfälle
Abschlussprüfung
Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von gefährlichen Gütern beteiligt ist
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Allgemeine Anforderungen für Versender
- Besondere Verantwortlichkeiten des Versenders
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
- Verpackungsgruppen
- Klassifizierung von Gegenständen und Stoffen mit mehreren Gefahren
Verzeichnis gefährlicher Güter
- Richtige Versandbezeichnung (PSN)
- Benutzung des Verzeichnisses gefährlicher Güter
- Numerische Querverweisliste
- Sonderbestimmungen
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
- Verschiedene gefährliche Güter in einer Außenverpackung (Q-Wert)
- Verpackungsanweisungen
- Verpackungsspezifikationen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausführung und Qualität
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Versendererklärung für gefährliche Güter (DGD)
- Luftfrachtbrief (AWB)
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
- Meldeformular für Gefahrgut-Zwischenfälle und Gefahrgut-Unfälle
Abschlussprüfung
Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von gefährlichen Gütern beteiligt ist
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Allgemeine Anforderungen für Versender
- Besondere Verantwortlichkeiten des Versenders
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
- Verpackungsgruppen
- Klassifizierung von Gegenständen und Stoffen mit mehreren Gefahren
Verzeichnis gefährlicher Güter
- Richtige Versandbezeichnung (PSN)
- Benutzung des Verzeichnisses gefährlicher Güter
- Numerische Querverweisliste
- Sonderbestimmungen
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
- Verschiedene gefährliche Güter in einer Außenverpackung (Q-Wert)
- Verpackungsanweisungen
- Verpackungsspezifikationen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausführung und Qualität
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Versendererklärung für gefährliche Güter (DGD)
- Luftfrachtbrief (AWB)
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
- Meldeformular für Gefahrgut-Zwischenfälle und Gefahrgut-Unfälle
Radioaktive Stoffe
- Klassifizierung
- Identifizierung
- Verpacken
- Markierung und Kennzeichnung
Abschlussprüfung
Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von Fracht oder Post (die keine gefährlichen Gütern enthalten) beteiligt ist
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
Verpacken
- Umverpackung (Overpack)
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Versendererklärung für gefährliche Güter (DGD)
- Luftfrachtbrief (AWB)
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
Abschlussprüfung
Personal von Spediteuren, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post beteiligt ist
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausfürung und Qualität
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Lagerung und Beladungsverfahren
- Lagerung, Verladung, Sicherung
- Trennung unverträglicher gefährlicher Güter
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
Abschlussprüfung
Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das Gefahrgut annimmt
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter im Eigentum des Luftfahrtunternehmens
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Allgemeine Anforderungen für Versender
- Besondere Verantwortlichkeiten des Versenders
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
- Verpackungsgruppen
- Klassifizierung von Gegenständen und Stoffen mit mehreren Gefahren
- Bestimmung der UN Nummer
Verzeichnis gefährlicher Güter
- Richtige Versandbezeichnung (PSN)
- Liste der Gattungseintragungen und n.a.g. Versandbezeichnungen
- Benutzung des Verzeichnisses gefährlicher Güter
- Numerische Querverweisliste
- Sonderbestimmungen
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
- Verschiedene gefährliche Güter in einer Außenverpackung (Q-Wert)
- Verpackungsanweisungen
- Verpackungsspezifikationen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausführung und Qualität
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Versendererklärung für gefährliche Güter (DGD)
- Luftfrachtbrief (AWB)
Annahmeverfahren
- Annahme-Kontrolllisten (Dangerous Goods Acceptance Checklists)
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Lagerung und Beladungsverfahren
- Lagerung, Verladung, Sicherung
- Trennung unverträglicher gefährlicher Güter
Informationen an den Luftfahrzeugführer
- Notification to Captain (NOTOC)
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- ERG Drill Codes
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichtenn
- Meldeformular für Gefahrgut-Zwischenfälle und Gefahrgut-Unfälle
Radioaktive Stoffe
- Klassifizierung
- Identifizierung
- Verpacken
- Markierung und Kennzeichnung
- Abfertigung
Abschlussprüfung
Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das Fracht oder Post (die keine gefährlichen Gütern enthalten) annimmt
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter im Eigentum des Luftfahrtunternehmens
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
Verpacken
- Umverpackung (Overpack)
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Versendererklärung für gefährliche Güter (DGD)
- Luftfrachtbrief (AWB)
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
Abschlussprüfung
Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post und Gepäck beteiligt ist
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter im Eigentum des Luftfahrtunternehmens
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausführung und Qualität
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Lagerung und Beladungsverfahren
- Lagerung, Verladung, Sicherung
- Trennung unverträglicher gefährlicher Güter
Informationen an den Luftfahrzeugführer
- Notification to Captain (NOTOC)
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
Abschlussprüfung
Personal der Passagierabfertigung
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Gefährliche Güter im Eigentum des Luftfahrtunternehmens
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
Abschlussprüfung
Mitglieder der Cockpitbesatzung, Lademeister, Mitarbeiter der Ladeplanung und Flugdienstberater/Flug-Dispatcher
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter im Eigentum des Luftfahrtunternehmens
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
- Verpackungsgruppen
Verzeichnis gefährlicher Güter
- Richtige Versandbezeichnung (PSN)
- Benutzung des Verzeichnisses gefährlicher Güter
- Numerische Querverweisliste
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausführung und Qualität
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Lagerung und Beladungsverfahren
- Lagerung, Verladung, Sicherung
- Trennung unverträglicher gefährlicher Güter
Informationen an den Luftfahrzeugführer
- Notification to Captain (NOTOC)
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- ERG Drill Codes
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
- Meldeformular für Gefahrgut-Zwischenfälle und Gefahrgut-Unfälle
Abschlussprüfung
Besatzungsmitglieder (andere als Mitglieder der Cockpitbesatzung)
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Gefährliche Güter im Eigentum des Luftfahrtunternehmens
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
Abschlussprüfung
Sicherheitspersonal, das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren und deren Gepäck und Fracht oder Post vornimmt, wie Personal der Sicherheitskontrolle, deren Vorgesetzte und Personal, das an der Umsetzung von Sicherheitsvorschriften beteiligt ist
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
- Meldeformular für Gefahrgut-Zwischenfälle und Gefahrgut-Unfälle
Abschlussprüfung
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