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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA - Gefahrgutvorschriften (12:17, 11.05.2012)

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften, in Deutsch

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften (12:09, 11.05.2012)

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften, in Deutsch

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One Team One Goal (13:30, 26.04.2012)

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Another video clip which is well worth to see, courtesy of the very proactive UK CAA:

One Team, one Goal highlights the handling procedures for mobility aids such as wheelchairs and helps to avoid common mistakes.

Ein weiterer sehenswerter Videoclip der äusserst aktiven Britischen Zivilluftfahrtbehörde:

One Team, one Goal (Ein Team, ein Ziel) unterstreicht  die Anforderungen an die Abfertigung von Mobilitätshilfen (wie z.B. Rollstühle) und hilft, gängige Fehler zu vermeiden. 

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Table 2.3A IATA DGR: Dangerous Goods in Baggage (12:57, 26.04.2012)

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Table 2.3.A of the IATA DGR 53rd Edition: Dangerous Goods in Baggage

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Tabelle 2.3A IATA DGR53 - Gefahrgüter im Gepäck (12:55, 26.04.2012)

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Tabelle 2.3.A der 53'sten Ausgabe der IATA DGR für 2012: Im Gepäck erlaubte gefährliche Güter

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Allgemeine Schulungs- / Lehrgangsbedingungen:


LOGAR Günther Hasel • Gefahrgutberatung / Gefahrgutausbildung
Baden-Airpark • Airport Boulevard B 210 • 77836 Rheinmünster
Tel. 07229-1868163 • Fax 07229-1868163 •
e-mail: ghasel(at)logar(dot)de
 

 

Allgemeine Schulungs- / Lehrgangsbedingungen:

  1. LOGAR führt die Luftverkehrsschulungen unter Anerkennung durch die IATA / ICAO, LBA und IHK durch.
    Schulungen für die Personalkategorie 6 (Vollschulung) nach IATA / ICAO sind auch als Schulung für den Gefahr­gut­beauftragten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) anerkannt.
    LOGAR führt die Schulungen für den Gefahrgutbeauftragten mit Anerkennung durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer durch.
  2. Die Durchführung der Schulungen / Lehrgänge ist von der Teilnehmerzahl abhängig.
  3. Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Schulungs- / Lehrgangsbeginn.
  4. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich unter Bekanntgabe der auf dem Anmelde­bogen erforderlichen Angaben. Bei Fortbildungsveranstaltungen kann insbesondere die Vorlage bereits erteilter Bescheinigungen erforderlich werden. Unvollständige oder unwahre Angaben entbinden den Veranstalter unschuldhaft vom Vertrag.
  5. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
  6. Findet eine Schulung / Lehrgang nicht statt, zahlt LOGAR bereits bezahlte Schulungs- / Lehrgangsgebühren in voller Höhe zurück.
  7. Die Schulungs-/Lehrgangsgebühr ist in voller Höhe zum Lehrgangsbeginn fällig. Die jeweilige Gebühr ist auf jeder Anmeldung einzutragen.
  8. Die Anmeldung kann nur im Rahmen einer Festbuchung erfolgen. Wird eine Anmeldung zurückgezogen oder erscheint ein gemeldeter Teilnehmer ohne Verschulden des Ver­anstalters nicht zur Schulung/zum Lehrgang, wird die volle Schulungs- / Lehr­gangsgebühr fällig. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren besteht nicht.
  9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Schulung/des Lehrganges den Weisungen des / der Dozenten, gegebenenfalls anderer Beauftragten des Veranstalters nachzukommen.
    Teilnehmer, die den Lehrgang/die Schulung oder die Erfolgskontrolle in einer unzumutbaren Weise stören, werden von der Schulung / dem Lehrgang ausgeschlossen. Eine Pflicht zur Rückzahlung der Schulungs- / Lehr­gangs­gebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  10. Mit der schriftlichen Anmeldung gemäss Punkt 4 erklärt der Teilnehmer/der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen allgemeinen Schulungs- / Lehrgangsbedingungen.
  11. Erfüllungsort ist Baden-Baden


Baden-Baden, 07/2011