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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA - Gefahrgutvorschriften (12:17, 11.05.2012)

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften, in Deutsch

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften (12:09, 11.05.2012)

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften, in Deutsch

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One Team One Goal (13:30, 26.04.2012)

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Another video clip which is well worth to see, courtesy of the very proactive UK CAA:

One Team, one Goal highlights the handling procedures for mobility aids such as wheelchairs and helps to avoid common mistakes.

Ein weiterer sehenswerter Videoclip der äusserst aktiven Britischen Zivilluftfahrtbehörde:

One Team, one Goal (Ein Team, ein Ziel) unterstreicht  die Anforderungen an die Abfertigung von Mobilitätshilfen (wie z.B. Rollstühle) und hilft, gängige Fehler zu vermeiden. 

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Table 2.3A IATA DGR: Dangerous Goods in Baggage (12:57, 26.04.2012)

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Table 2.3.A of the IATA DGR 53rd Edition: Dangerous Goods in Baggage

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Tabelle 2.3A IATA DGR53 - Gefahrgüter im Gepäck (12:55, 26.04.2012)

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Tabelle 2.3.A der 53'sten Ausgabe der IATA DGR für 2012: Im Gepäck erlaubte gefährliche Güter

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Gefahrgutberatung

Ihr Produkt ist Weltspitze. Es ist haltbarer, einfacher zu bedienen, billiger in der Anschaffung und günstiger in der Unterhaltung als vergleichbare Konkurrenzprodukte.

Doch halt - ihr Hausspediteur winkt ab, als das Produkt in den Vertrieb geht:

Das muss nicht sein !

Es ist sinnvoll, bereits bei der Produktentwicklung die gefahrgut - und transportbezogenen Anforderungen zu prüfen. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die später einen einfachen, kostengünstigen und regelkonformen Transport verhindern.

Wussten Sie…

In einer arbeitsteiligen Gesellschaft ist es unmöglich, alles zu wissen und in allen Fachbereichen auf dem laufenden zu bleiben. Verlassen Sie sich hier auf die Erfahrung von LOGAR, seit 25 Jahren Partner für Ausbildung und Beratung der Industrie.

Für jeden Verkehrsträger und für jedes Problem erhalten Sie im Hause LOGAR eine klare Antwort. Unsere Kompetenz bringt sie dort weiter, wo andere aufhören - wir prüfen nicht nur, wie Sie ihr Produkt einführen können, sondern auch, ob Sie z.B. als Inverkehrbringer ein EG-Sicherheitsdatenblatt benötigen . Bei Bedarf erstellen wir das EG - Sicherheitsdatenblatt und klären auch ggfs. anwendbare Umgangsbeschränkungen (z.B. Umgangsberechtigung nach § 20 des deutschen Sprengstoffgesetzes, erforderlich für Airbags, Gurtstraffer und ähnliche Komponenten) oder weitere rechtliche Anforderungen.

Auf Wunsch übernehmen wir das komplette Transport - oder Projektmanagement für Sie. Ungetestete Lithium - Batterien mit Experimentalfahrzeug nach Afrika ? Wir besorgen die Sondergenehmigungen der Behörden, vermitteln mit Spediteur und Luftverkehrsgesellschaft und überwachen den Transport.

Satellitenbauteile in die USA ? Wir besorgen die behördlichen Sondergenehmigungen und nach Bedarf selbst das passende Charterflugzeug.

 

Im Hause LOGAR finden Sie die Fachkompetenz aus 25 Jahren Praxis. Unser Praxisbezug gewährleistet, dass unsere Lösungen nicht nur am Konferenztisch, sondern auch in der Lagerhalle und an der Rampe Bestand haben.