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Competency Training & Assessment Center

Externer Gefahrgutbeauftragter

 

Die deutsche Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass Betriebe, welche gemäß §3 GbV an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und ihnen Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, See und Binnenschifffahrt zugwiesen sind, grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen (Ausnahmen bestehen).

Der Gefahrgutbeauftragte benötigt einen Qualifikationsnachweis (Schulung mit anschließender IHK – Prüfung) für jeden Verkehrsträger, welcher von dem Unternehmen in Anspruch genommen wird.

Die Notwendigkeit, für den Verkehrsträger Luft einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen ist zum 01.09.2011 entfallen, jedoch bleiben die Verantwortlichkeiten selbstverständlich erhalten und müssen im Unternehmen nach wie vor wahrgenommen werden.

Der GbA kann intern oder extern bestellt werden, solange er die ihm übertragenen Aufgaben pflichtgerecht erfüllt.

Selbstverständlich gehört zu LOGAR’s Dienstleistungsportfolio die Stellung des externen Gefahrgutbeauftragten oder auch die Begleitung innerbetrieblich bestellter Gefahrgutbeauftragten bei besonderen Fragestellungen und Projekten oder für einzelne Verkehrsträger.

 

Ihre Anfrage

Schreiben Sie uns gerne oder erreichen Sie uns telefonisch, damit wir Sie noch besser in Ihren Fragestellungen unterstützen dürfen. Nutzen Sie hierfür auch gerne das folgende Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage.

 

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