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UN 38.3 Zertifikat verpflichtend?

 

Bevor Lithiumzellen/-batterien überhaupt befördert werden dürfen, müssen sie bestimmte Tests erfolgreich bestehen. Diese Tests simulieren Transportbedingungen wie Druck, Temperatur, Quetschung, Aufprall etc..

Bevor Lithiumzellen/-batterien überhaupt befördert werden dürfen, müssen sie bestimmte Tests erfolgreich bestehen. Diese Tests simulieren Transportbedingungen wie Druck, Temperatur, Quetschung, Aufprall etc. Diese Tests sind in einem Handbuch der Vereinten Nationen beschrieben, welches sich „Handbuch Prüfungen und Kriterien“ nennt. Der Teil III dieses UN Handbuchs beschreibt in seinem Abschnitt 38.3 die 8 Testmodule, die in manchen Dokumenten und Datenblättern auch als T.1 bis T.8-Test bezeichnet werden.

Seit 01. Januar 2019 gilt die 6. überarbeitete Ausgabe des UN Handbuches der Prüfungen und Kriterien, 1. Zusatz (Amendment 1).

Neue Anforderung einer UN 38.3 Prüfungszusammenfassung ab 01. Januar 2020

Mit den Änderungen zum 01. Januar 2019 wurde im UN Handbuch Prüfungen und Kriterien ein neuer Abschnitt 38.3.5 eingeführt, auf den die verkehrsträgerspezifischen Regelwerke nun verweisen.
Ab spätestens 01. Januar 2020 müssen dann die Informationen zum bestandenen UN 38.3 Test wesentlich ausführlicher dokumentiert und den Anwendern zur Verfügung gestellt werden.

Seit der 60. Ausgabe der IATA DGR heißt es dort:


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