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IATA DGR (1.5)/ICAO-Technical Instructions
 
 Trainingszyklus Abkürzungen

AUSBILDUNGSANFORDERUNGEN: TABELLE 1.5 A
Mindestanforderungen an Ausbildungslehrplan (1.5.2)

Aspekte des Lufttransportes von Gefahrgut mit denen Sie vertraut sein sollten; als Mindestmass

Versender und Verpacker Spediteure Luftverkehrs-gesellschaften und Bodenabfertigungsgesellschaften Sicher-heits-personal
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Allgemeine Philosophie X X X X X X X X X X X X
Begrenzungen X   X X   X X   X X X X
Allgemeine Anforderungen für Versender X   X     X            
Klassifizierung X X X     X            
Gefahrgutliste X X X     X       X    
Allgemeine Verpackungsanforderungen X X X     X            
Verpackungsvorschriften X X X     X            
Markierung und Kennzeichnung X X X X X X X X X X X X
Versendererklärung und andere
entsprechende Dokumente
X   X X X X X          
Annahmeverfahren           X            
Erkennen von verstecktem Gefahrgut X X X X X X X X X X X X
Lagerung und Begrenzungsverfahren           X   X   X    
Information an den Flugzeugführer           X   X   X    
Bestimmungen für Passagiere und
Besatzungsmitglieder
X X X X X X X X X X X X
Verfahren bei Notfällen X X X X X X X X X X X X


Schlüssel der Personalkategorie: Zurück zum Anfang.
  1. Versender und Agenten des Versenders, inklusive Personal von Luftverkehrsgesellschaften, die als Versender handeln, Personal von Luftverkehrsgesellschaften die Gefahrgut als COMAT bereitstellen.
  2. Verpacker.
  3. Speditionspersonal, mit der Abwicklung von Gefahrgutsendungen beschäftigt.
  4. Speditionspersonal, mit der Abwicklung von allgemeiner Fracht beschäftigt (Andere Fracht als Gefahrgut).
  5. Speditionspersonal, mit der Handhabung, Lagerung und Beladung von Fracht beschäftigt.
  6. Luftverkehrsgesellschafts- / Abfertigungsagenten-Personal, der Gefahrgut-Annahme.
  7. Luftverkehrsgesellschafts- / Abfertigungsagenten-Personal, Frachtannahme (Andere Fracht als Gefahrgut).
  8. Luftverkehrsgesellschafts- / Abfertigungsagenten-Personal, verantwortlich für Handhabung, Lagerung und Verladung von Fracht und Gepäck.
  9. Personal der Passagierabfertigung.
  10. Flugbesatzung / Piloten und Personal, daß mit der Beladungsplanung betraut ist.
  11. Flugbegleiter (ohne Piloten).
  12. Sicherheitskontroll-Personal, welches mit der Überprüfung von Passagieren, deren Gepäck und Fracht befasst ist.

Anmerkung:
Der Ausbildungsumfang kann, abhängig von der Verantwortung einer Person, von den in obiger Tabelle gezeigten abweichen, z.B. es kann für einen Verpacker angemessen sein die Aspekte zu kennen in denen ein Versender ausgebildet sein soll; oder wenn eine Luftverkehrsgesellschaft nur Fracht befördert, können Aspekte welche sich auf Passagiere beziehen in den Ausbildungsprogrammen für ihr Flug- und Cockpitpersonal wegfallen.


Wiederholungsschulung / Refresher-Seminare

Die erfolgreiche Schulung gilt für 24 Monate. Vor Ablauf dieser Frist muß eine erneute Schulung stattfinden (Refresher-Training).
Auch die Wiederholungsschulung/Refresher-Schulung endet mit einer Abschlußprüfung/Sachkundeerlangung. Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer auf 3 Tage ist möglich. Es sollten jedoch nur "stoffsichere" Personen zum verkürzten Lehrgang delegiert werden. Die Prüfungsanforderungen sind mit denen des Vollehrganges identisch.


Abkürzungen

IATA - International Air Transport Association.

ICAO - International Civil Aviation Organization.

IMDG - International Maritime Dangerous Goods Code.

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