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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA - Gefahrgutvorschriften (12:17, 11.05.2012)

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften, in Deutsch

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften (12:09, 11.05.2012)

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften, in Deutsch

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One Team One Goal (13:30, 26.04.2012)

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Another video clip which is well worth to see, courtesy of the very proactive UK CAA:

One Team, one Goal highlights the handling procedures for mobility aids such as wheelchairs and helps to avoid common mistakes.

Ein weiterer sehenswerter Videoclip der äusserst aktiven Britischen Zivilluftfahrtbehörde:

One Team, one Goal (Ein Team, ein Ziel) unterstreicht  die Anforderungen an die Abfertigung von Mobilitätshilfen (wie z.B. Rollstühle) und hilft, gängige Fehler zu vermeiden. 

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Table 2.3A IATA DGR: Dangerous Goods in Baggage (12:57, 26.04.2012)

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Table 2.3.A of the IATA DGR 53rd Edition: Dangerous Goods in Baggage

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Tabelle 2.3A IATA DGR53 - Gefahrgüter im Gepäck (12:55, 26.04.2012)

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Tabelle 2.3.A der 53'sten Ausgabe der IATA DGR für 2012: Im Gepäck erlaubte gefährliche Güter

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AUSBILDUNGSANFORDERUNGEN:
TABELLE 1.5 A der IATA – Gefahr­gut­vor­schriften:

 

Minimum an Aspekten der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr, mit denen Sie vertraut sein sollten. Versender und Verpacker Spediteure Luftverkehrsgesellschaften und Bodenabfertigungsdienstleistern Sicher-heits-kontroll-personal
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Allgemeine Philosophie X X X X X X X X X X X X
Begrenzungen X   X X X X X X X X X X
Allgemeine Anforderungen für Versender X   X     X            
Klassifizierung X X X     X           X
Verzeichnis gefährlicher Güter X X X     X       X    
Allgemeine Verpackungsanforderungen X X X     X            
Verpackungsvorschriften X X X     X            
Markierung und Kennzeichnung X X X X X X X X X X X X
Versendererklärung und andere
entsprechende Dokumente
X   X X
X X X        
Annahmeverfahren           X            
Erkennen von verstecktem Gefahrgut X X X X X X X X X X X X
Lagerung und Begrenzungsverfahren         X X   X   X    
Information an den Flugzeugführer         X X   X   X    
Bestimmungen für Passagiere und
Besatzungsmitglieder
X X X X X X X X X X X X
Verfahren bei Notfällen X X X X X X X X X X X X

 

Schlüssel der Personalkategorie:

  1. Versender und Personen, die die Versenderpflichten wahrnehmen, einschließlich Personal von Luft­fahrt­unter­nehmen, die als Versender handeln, und Personal von Luftfahrtunternehmen, die gefährliche Güter als Dienst­fracht / Dienst­post (COMAT / Company Material) bereitstellen.
  2. Verpacker.
  3. Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von gefährlichen Gütern beteiligt ist.
  4. Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von Fracht, Post oder Vorräten (die keine gefährlichen Güter enthalten) beteiligt ist.
  5. Personal von Spediteuren, die an der Abwicklung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht, Post oder Vorräten beteiligt sind.
  6. Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das Gefahrgut annimmt.
  7. Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das Fracht, Post oder Vorräte (die keine gefährlichen Güter enthalten) annimmt.
  8. Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht, Post, Vorräten und Gepäck beteiligt ist.
  9. Personal der Passagierabfertigung.
  10. Mitglieder der Cockpitbesatzung und Ladeplanung.
  11. Besatzungsmitglieder (andere, als Mitglieder der Cockpitbesatzung).
  12. Sicherheitspersonal, das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren und deren Gepäck und Fracht, Post und Vorräten vornimmt, z.B. Personal der Sicherheitskontrolle, deren Vorgesetzte und Personal, das an der Umsetzung von Sicherheitsvorschriften beteiligt sind.

 

Wiederholungsschulung / Refresher-Seminare

In Unterabschnitt 1.5.0.3 der IATA-Gefahrgutvorschriften ist ausserdem in Bezug auf die Wiederholungsschulungen bestimmt:
1.5.0.3 Für eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten gesorgt werden, um sicherzustellen, dass die Kenntnisse dem neuesten Stand entsprechen; es sei denn die zuständige Behörde schreibt ein kürzeres Intervall vor. (…).

 


Abkürzungen

IATA - International Air Transport Association.

ICAO - International Civil Aviation Organization.

IMDG - International Maritime Dangerous Goods Code.