Lithium – Batterien sind heutzutage allgegenwärtig. Jedoch dürfen in allen Verkehrsträgern nur Zellen und Batterien befördert werden, welche nach Teil III, Unterabschnitt 38.3 des UN Handbuches für Prüfungen und Testkriterien erfolgreich - und nachweisbar - getestet wurden .
Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Batterien aus bereits getesteten Zellen bzw. Batteriepacks aus bereits getesteten Batterien zusammengebaut werden - in diesem Falle müssen die Batterien bzw. Batteriepacks erneut den vorgeschriebenen Prüfungen unterzogen werden.
Oft jedoch müssen Zellen und Batterien zum Ort der Prüfung transportiert werden, oder experimentelle Fahrzeuge und Geräte sind mit ungetesteten Batterien ausgerüstet, so dass die geringe Stückzahl einen Test nicht rechtfertigt.
Zur Beförderung ungetesteter Batterien ist eine behördliche Sondergenehmigung erforderlich; im Luftverkehr jedenfalls durch das Abgangsland, den Registraturstaat der Luftverkehrsgesellschaft, den Abflugstaat und ggfs. auch des Bestimmungslandes.
LOGAR verfügt über das notwendige Know-How, um solche Prototypen zeitnah und effektiv zu befördern. Wir prüfen den Sachverhalt, geben Empfehlungen für den Transport, die Verpackung und Abfertigung und beantragen die erforderlichen Sondergenehmigungen der inländischen und ausländischen Behörden.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch einen Speditionspartner und helfen bei der Auswahl der befördernden Luftverkehrsgesellschaft - oft ist die „naheliegendste“ Lösung eben nicht die Beste !
Sofern durch den Kunden gewünscht übernehmen wir das komplette Transport - bzw. Projektmanagement als Komplettpaket.