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IATA EasyDGR info flyer English V2 (17:08, 28.09.2011)

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IATA EasyDGR info flyer V2 in English

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IATA EasyDGR Info-FlyerV2 (14:57, 28.09.2011)

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IATA EasyDGR Info-Flyer V2, Deutsch

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Perils in the Post (von Will Waters) (10:39, 05.06.2011)

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„Perils in the Post“: Artikel von Will Waters über die Gefahren im Zusammenhang mit dem Transport von Lithium-Batterien in „Air Cargo Management“, Juni 2011 (Copyright Will Waters & ACM)

“Perils in the Post”: Article by transport journalist Will Waters regarding the hazards of shipping Lithium Batteries, published in the June 2011 edition of Air Cargo Management (Copyright Will Waters & ACM)

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Perils in the Post (von Will Waters) (10:39, 05.06.2011)

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„Perils in the Post“: Artikel von Will Waters über die Gefahren im Zusammenhang mit dem Transport von Lithium-Batterien in „Air Cargo Management“, Juni 2011 (Copyright Will Waters & ACM)

“Perils in the Post”: Article by transport journalist Will Waters regarding the hazards of shipping Lithium Batteries, published in the June 2011 edition of Air Cargo Management (Copyright Will Waters & ACM)

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Safety in the Balance (10:33, 01.06.2011)

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„Safety in the Balance“: Sehenswerter Videofilm des “Ground Handling Operations Safety Team” der UK-Luftsicherheitsbehörde, mit dem Air Astraeus-Flugkapitän und ehemaligen Iron-Maiden-Sänger Bruce Dickinson (in englischer Sprache)  

„Safety in the Balance“: Memorable Video produced by the UK-CAA’s “Ground Handling Operations Safety Team”, with the Air Astraeus-Captain and former Iron Maiden lead singer Bruce Dickinson (in English)

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Versand von Stoffen mit behördlicher Sondergenehmigung

Besonders im Luftverkehr erscheinen viele Stoffe, Artikel und Substanzen in Unterabschnitt 4.2 der IATA - Gefahrgutvorschriften als zum Transport verboten auf Passagierflugzeugen oder auch als verboten zum Transport auf Nur-Frachtflugzeugen.

Wenn ein Stoff, ein Artikel oder eine Substanz zum Transport auf Passagierflugzeugen verboten ist, so findet oft die Sonderbestimmung A1 Anwendung, welche einen Transport mit Sondergenehmigung der zuständigen Behörden durch das Abgangsland, den Registraturstaat der Luftverkehrsgesellschaft, den Abflugstaat und ggfs. auch des Bestimmungslandes voraussetzt. Die Sonderbestimmung A2 regelt den Transport von Stoffen, Artikeln oder Substanzen, die (normalerweise) zum Lufttransport vollständig verboten sind und deren Transport grundsätzlich eine behördliche Sondergenehmigung voraussetzt.

LOGAR verfügt über das notwendige Know-How, um solche Stoffe, Artikel und Substanzen zeitnah und effektiv zu befördern. Wir prüfen den Sachverhalt, geben Empfehlungen für den Transport, die Verpackung und Abfertigung und beantragen die erforderlichen Sondergenehmigungen der inländischen und ausländischen Behörden.

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch einen Speditionspartner und helfen bei der Auswahl der befördernden Luftverkehrsgesellschaft - oft ist die „naheliegendste“ Lösung eben nicht die Beste!

Sofern durch den Kunden gewünscht übernehmen wir das komplette Transport - bzw. Projektmanagement als Komplettpaket.

Auch Stoffe, Artikel und Substanzen, die ohne die Sonderbestimmungen A1 bzw. A2 in der Gefahrgutliste der IATA Gefahrgutvorschriften erscheinen, können oft mit einer behördlichen Sondergenehmigung befördert werden.

Beachten Sie ausserdem, dass für Transporte von, nach oder durch die USA bzw. an Bord eines US - registrierten Verkehrsmittels alle Anforderungen aus Band 49 der US - Bundesgesetze (49 CFR) und eine Anzahl weiterer US - amerikanischer Anforderungen (z.B. Prüfung auf Anwendbarkeit der TSCA - Bestimmungen in 40 CFR) zu beachten sind.

LOGAR verfügt über die notwendige Erfahrung, um auch komplexe Sachverhalte effizient und umfassend prüfen zu können.

Beachten Sie jedoch, dass eine rechtssichere Klassifizierung immer ein umfassendes Wissen über die chemischen und physikalischen Eigenschaften des Stoffes, Artikels oder der Substanz voraussetzt. LOGAR kann bei Bedarf eine chemische oder physikalische Prüfung von unbekannten Stoffen, Substanzen oder Artikel vermitteln, jedoch setzten bestimmte Klassen und Unterklassen von Stoffen eine Klassifizierung durch die national zuständige Behörde (z.B. bei Stoffen, Artikeln und Substanzen der Klasse 1, Explosive Stoffe und Gegenstände) voraus.