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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA - Gefahrgutvorschriften (12:17, 11.05.2012)

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften, in Deutsch

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften (12:09, 11.05.2012)

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften, in Deutsch

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One Team One Goal (13:30, 26.04.2012)

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Another video clip which is well worth to see, courtesy of the very proactive UK CAA:

One Team, one Goal highlights the handling procedures for mobility aids such as wheelchairs and helps to avoid common mistakes.

Ein weiterer sehenswerter Videoclip der äusserst aktiven Britischen Zivilluftfahrtbehörde:

One Team, one Goal (Ein Team, ein Ziel) unterstreicht  die Anforderungen an die Abfertigung von Mobilitätshilfen (wie z.B. Rollstühle) und hilft, gängige Fehler zu vermeiden. 

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Table 2.3A IATA DGR: Dangerous Goods in Baggage (12:57, 26.04.2012)

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Table 2.3.A of the IATA DGR 53rd Edition: Dangerous Goods in Baggage

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Tabelle 2.3A IATA DGR53 - Gefahrgüter im Gepäck (12:55, 26.04.2012)

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Tabelle 2.3.A der 53'sten Ausgabe der IATA DGR für 2012: Im Gepäck erlaubte gefährliche Güter

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Sonderfrachten - und Chartermanagement

Als Dienstleister im Transportbereich mit mehr als 25 Jahren Erfahrung übernimmt LOGAR auch die komplette Abwicklung von Transportlösungen.

Ob Satelliten in die USA, experimentelle Fahrzeuge nach Afrika, lebende Schweine nach Korea , Bienen nach Australien oder jede andere Art von Fracht in jedem Verkehrsträger:

 

Wir sagen Ihnen wie es geht.

 

Durch unsere langjährigen Kontakte zu Behörden, Speditionen, Reedereien und Luftverkehrsgesellschaften können wir jedoch auch in aussergewöhnlichen Fällen eine Lösung anbieten.

Was möglich ist machen wir möglich. Jedoch: ggfs. erforderliche Sondergenehmigungen von in- und ausländischen Behörden oder die Beschaffung von Sonderfahrzeugen oder Charterflügen passiert nicht von heute auf morgen. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, damit wir ggfs. bestehende Fristen einhalten können.

Wir können anhand Ihrer genauen Produktspezifikationen beurteilen, mit welchem Flugzeugtyp Ihr Produkt transportiert werden kann und welche Abfertigungsgeräte und Personale am Abgangs- und Bestimmungsflughafen vorhanden sein müssen; welche Luftverkehrsgesellschaften und Kapazitätsanbieter den Transport durchführen können und welcher Zeitrahmen für die Organisation erforderlich ist.

Von der Kranverladung über luftgefederte Triebwerkstieflader, vom Pferdepfleger bis zur Genuss­taug­lich­keits­be­schei­ni­gung: LOGAR kennt Fracht.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.