Durch verschiedene Ereignisse der Letzten Zeit ist das Thema Luftfracht - Sicherheit (Cargo Security) in den Fokus der Berichterstattung gerückt.
Haben Sie die Sicherheitserklärung des „Bekannten Versenders“ unterzeichnet?
Sind Sie „Reglementierter Beauftragter“?
Hand auf’s Herz - kennen Sie die Unterschiede zwischen der bis zum 29.04.2010 anwendbaren EG - Verordnung 2320/2002 und der seit dem 30.04.2010 gültigen EG - VO 300/2008 ? Haben Sie die Vorgaben der EG - VO 300/2008 und die entsprechenden Bestimmungen des Luftfahrtbundesamtes bzw. der Austrocontrol (in Beantragung) vollständig umgesetzt?
Wissen sie mit Bestimmtheit, dass Ihre Supply Chain manipulationssicher ist (einschliesslich Ihrer Dienstleister und Zulieferer)?
Lösungen aus dem Hause LOGAR sind Lösungen aus der Praxis. Neben den durch den Verordnungsgeber geforderten Sicherheitsunterweisungen für „Sonstige Personale beim bekannten Versender“ und der Schulung der Verantwortlichen für Luftsicherheit (diese umfassen das Sicherheitspersonal des Reglementierten Beauftragten und den/die Beauftragte(n) für die Sicherheit des Bekannten Versenders, wobei mindestens eine Person als verantwortlich für die Luftsicherheit benannt werden muss und eine Person als dessen Stellvertreter), bieten wir im Rahmen unserer Schulung SECRP die erforderliche Grundqualifikation fürVerantwortliche Personale im Bereich Luftsicherheit an.
Bitte setzen Sie sich mit uns bezüglich der Voraussetzungen in Verbindung, eine Teilnahme am Schulungsmodul SECRP ist nur möglich bei Vorliegen einer gültigen Sicherheitsüberprüfung. Gerne beraten wir Sie über weitere Anforderungen und Massnahmen.
LOGAR kann ausserdem im Rahmen einer Betriebsstättenbegehung eine Bestandsaufnahme der faktischen Gegebenheiten und der abzubildenden Prozesse vor Ort durchführen. Diese Bestandsaufnahme wird Stärken und Schwächen analysieren, die bestehenden Sicherungsmassnahmen beurteilen und mit einer eingehenden, schriftlichen Evaluierung des gesamten Sicherheitskonzeptes Ihre Grundlage für die Auditierung durch den Verordnungsgeber bilden.
Gerne begleiten wir Sie durch den gesamten Auditierungsprozess und beraten Sie in Bezug auf alle erforderlichen Schritte und Massnahmen.
Versenden Sie Güter, Stoffe oder Produkte in die oder durch die USA?
Dann sollten Sie in jedem Falle beachten, dass Band 49 der US - Bundesgesetze (49CFR) in Teil 172, Unterabschnitt I bestimmt, dass „Versender und Luftfahrtunternehmen die Sicherheitsanforderungen (…), wie zutreffend, einhalten müssen“. Dies bedeutet, dass Versender, welche Güter, Stoffe und Produkte in oder durch die USA versenden sowohl einen Sicherheitsplan gemäss den Anforderungen von 49 CFR 172.800 - 172.802 aufzustellen haben als auch die weiteren Anforderungen von 49 CFR in Bezug auf Frachtsicherheit einhalten müssen. Dies gilt keineswegs nur für gefährliche Güter sondern vielmehr für alle Güter, Stoffe und Produkte, welche nach den USA oder durch die USA versendet werden.