Unsere Sonderlehrgänge für Versender der Unterklasse 6.2, infektiöse bzw. ansteckungsgefährliche Stoffe im Luftverkehr wenden sich besonders an Versender von Patientenproben, Mustern für klinische Studien und infektiösen Kulturen aus dem Labor - und Krankenhausbereich.
Wir bieten ihren Bedürfnissen entsprechend zwei verschiedene Schulungen in diesem Bereich an:
INF 1:
Umfasst den Versand von UN 3373, Biologische Stoffe der Kategorie B sowie sogenannte freigestellte menschliche oder tierische Proben sowie die Anforderungen für den Versand von UN 1845, Trockeneis und die Freistellungsbedingungen für sogenannte „Dry Shipper“ (Tieftemperatur-Transportbehälter mit verflüssigtem Stickstoff).
Zeitdauer: Ein Tag (acht Zeitstunden) einschliesslich Abschlusstest. Sofern der Abschlusstest mit mindestens 80 % bestanden wird, erwirbt der Teilnehmer damit eine IATA - Zertifizierung für Versender, Personalkategorie 1, beschränkt auf UN 3373 und UN 1845.
Hinweis: Die Verpackungsanweisung 650, anwendbar auf „Biologische Stoffe der Kategorie B“ bestimmt, das Versender, die ausschliesslich solche biologischen Stoffe versenden, nicht den formalen Schulungsanforderungen der ICAO und der IATA unterliegen. Jedoch: Diese Ausnahme umfasst ausdrücklich nicht den Versand von Trockeneis - Versender, die UN 3373 mit Trockeneis versenden, müssen ein Schulungszertifikat besitzen und im Abstand von 24 Monaten erneuern. Es ist ausserdem ohne eine gefahrgutspezifische Schulung kaum möglich, alle Bestimmungen der Verpackungsanweisung 650 rechtssicher einzuhalten.
INF 2:
Zeitdauer: Zwei Tage (16 Zeitstunden) einschliesslich Abschlusstest. Sofern der Abschlusstest mit mindestens 80 % bestanden wird, erwirbt der Teilnehmer damit eine IATA - Zertifizierung für Versender, Personalkategorie 1, beschränkt auf UN 2814, UN 2900, UN 3373 und UN 1845.
Die Ausbildung wird nach Wahl des Kunden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt*, sowohl an den Standorten Baden - Baden und Wien oder als Inhouse - Schulung an einem vom Kunden bestimmten Ort **.
* Berücksichtigen Sie, dass in Deutschland Ausbildungen grundsätzlich in der deutschen Amtsprache durchzuführen sind. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung durch den Verordnungsgeber - sprechen Sie uns an !
** In vielen europäischen und asiatischen Staaten muss der Anbieter von Gefahrgutausbildungen für den Luftverkehr über eine staatliche Zulassung der nationalen Zivilluftfahrtbehörde verfügen. LOGAR wird in solchen Fällen erforderlichenfalls eine solche Zulassung erwerben oder ein Unternehmen empfehlen, welches bereits eine Zulassung besitzt.