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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA - Gefahrgutvorschriften (12:17, 11.05.2012)

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften, in Deutsch

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften (12:09, 11.05.2012)

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Nachtrag I für die 53ste Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschriften, in Deutsch

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One Team One Goal (13:30, 26.04.2012)

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Another video clip which is well worth to see, courtesy of the very proactive UK CAA:

One Team, one Goal highlights the handling procedures for mobility aids such as wheelchairs and helps to avoid common mistakes.

Ein weiterer sehenswerter Videoclip der äusserst aktiven Britischen Zivilluftfahrtbehörde:

One Team, one Goal (Ein Team, ein Ziel) unterstreicht  die Anforderungen an die Abfertigung von Mobilitätshilfen (wie z.B. Rollstühle) und hilft, gängige Fehler zu vermeiden. 

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Table 2.3A IATA DGR: Dangerous Goods in Baggage (12:57, 26.04.2012)

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Table 2.3.A of the IATA DGR 53rd Edition: Dangerous Goods in Baggage

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Tabelle 2.3A IATA DGR53 - Gefahrgüter im Gepäck (12:55, 26.04.2012)

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Tabelle 2.3.A der 53'sten Ausgabe der IATA DGR für 2012: Im Gepäck erlaubte gefährliche Güter

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Schwerpunktausbildung: Infektiöse Stoffe

Unsere Sonderlehrgänge für Versender der Unterklasse 6.2, infektiöse bzw. ansteckungsgefährliche Stoffe im Luftverkehr wenden sich besonders an Versender von Patientenproben, Mustern für klinische Studien und infektiösen Kulturen aus dem Labor - und Krankenhausbereich.

Wir bieten ihren Bedürfnissen entsprechend zwei verschiedene Schulungen in diesem Bereich an:

INF 1:

Umfasst den Versand von UN 3373, Biologische Stoffe der Kategorie B sowie sogenannte freigestellte menschliche oder tierische Proben sowie die Anforderungen für den Versand von UN 1845, Trockeneis und die Freistellungsbedingungen für sogenannte „Dry Shipper“ (Tieftemperatur-Transportbehälter mit verflüssigtem Stickstoff).

Zeitdauer: Ein Tag (acht Zeitstunden) einschliesslich Abschlusstest. Sofern der Abschlusstest mit mindestens 80 % bestanden wird, erwirbt der Teilnehmer damit eine IATA - Zertifizierung für Versender, Personalkategorie 1, beschränkt auf UN 3373 und UN 1845.
 

Hinweis: Die Verpackungsanweisung 650, anwendbar auf „Biologische Stoffe der Kategorie B“ bestimmt, das Versender, die ausschliesslich solche biologischen Stoffe versenden, nicht den formalen Schulungsanforderungen der ICAO und der IATA unterliegen. Jedoch: Diese Ausnahme umfasst ausdrücklich nicht den Versand von Trockeneis - Versender, die UN 3373 mit Trockeneis versenden, müssen ein Schulungszertifikat besitzen und im Abstand von 24 Monaten erneuern. Es ist ausserdem ohne eine gefahrgutspezifische Schulung kaum möglich, alle Bestimmungen der Verpackungsanweisung 650 rechtssicher einzuhalten.

 

INF 2:

Zeitdauer: Zwei Tage (16 Zeitstunden) einschliesslich Abschlusstest. Sofern der Abschlusstest mit mindestens 80 % bestanden wird, erwirbt der Teilnehmer damit eine IATA - Zertifizierung für Versender, Personalkategorie 1, beschränkt auf UN 2814, UN 2900, UN 3373 und UN 1845.

Die Ausbildung wird nach Wahl des Kunden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt*, sowohl an den Standorten Baden - Baden und Wien oder als Inhouse - Schulung an einem vom Kunden bestimmten Ort **.

 

* Berücksichtigen Sie, dass in Deutschland Ausbildungen grundsätzlich in der deutschen Amtsprache durchzuführen sind. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung durch den Verordnungsgeber - sprechen Sie uns an !

** In vielen europäischen und asiatischen Staaten muss der Anbieter von Gefahrgutausbildungen für den Luftverkehr über eine staatliche Zulassung der nationalen Zivilluftfahrtbehörde verfügen. LOGAR wird in solchen Fällen erforderlichenfalls eine solche Zulassung erwerben oder ein Unternehmen empfehlen, welches bereits eine Zulassung besitzt.

 

 

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