Die Bestimmungen der Weltluftfahrtorganisation IATA erfordern, dass alle Personale in der Passagier- und Frachtabfertigung nach Massgabe ihrer Verantwortlichkeit in Bezug auf gefährliche Güter ausgebildet werden.
Der Umfang dieser Ausbildung richtet sich nach dem Aufgabenfeld des Arbeitnehmers und ist in Tabelle 1.5.A der IATA - Gefahrgutvorschriften geregelt.
LOGAR ist seit 25 Jahren eine IATA-zugelassene Ausbildungseinrichtung und bietet die Gefahrgutausbildung für den Luftverkehr in allen Personalkategorien und in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO und dem Weltluftfahrtverband IATA an.
In Deutschland sind unsere Ausbildungsgänge durch das Luftfahrtbundesamt, in Österreich durch die Austrocontrol zugelassen.
Die von uns angebotenen Schulungen an den Standort Baden-Baden bzw. Wien werden in den Personalkategorien 1 (Versender), 2 (Verpacker) und 6 (Gefahrgutkontrollpersonal) in deutscher Unterrichtssprache angeboten.
Jede gewünschte Personalkategorie kann - nach Wunsch begrenzt auf gewisse Gefahrgutklassen - bzw. Unterklassen oder Produktgruppen) - auch an die Bedürfnisse des Kunden angepasst vor Ort durchgeführt werden. Eine empfohlene Mindestanzahl von Teilnehmern ist sechs, die Teilnehmeranzahl sollte jedoch 16 nicht überschreiten.
Die Ausbildung kann nach Wahl des Kunden in Deutsch oder Englisch*, gerne auch im aussereuropäischen Ausland**, durchgeführt werden.
Alle Gefahrgutlehrgänge für den Luftverkehr schliessen mit einer Prüfung ab, welche mit erfolgreichem Bestehen (mindestens 80 %) ein IATA-Zertifikat der entsprechenden Personalkategorie erworben wird.
Unsere Ausbildung in kleinen Lerngruppen mit sorgfältig ausgearbeiteten Schulungsunterlagen und erfahrenen Ausbildern in einem praxisorientierten Umfeld sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeiter ein profundes Verständnis der Vorschriften und einen sicheren Umgang mit gefährlichen Gütern im Alltag erreichen.
* Berücksichtigen Sie, dass in Deutschland Ausbildungen grundsätzlich in der deutschen Amtsprache durchzuführen sind. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung durch den Verordnungsgeber - sprechen Sie uns an!
** In vielen europäischen und asiatischen Staaten muss der Anbieter von Gefahrgutausbildungen für den Luftverkehr über eine staatliche Zulassung der nationalen Zivilluftfahrtbehörde verfügen. LOGAR wird in solchen Fällen erforderlichenfalls eine solche Zulassung erwerben oder ein Unternehmen empfehlen, welches bereits eine Zulassung besitzt.