ADR: Strassenverkehr, beauftragte Person und IHK-Prüfung nach § 2 GBV
Im Hause LOGAR bekommen Sie Ausbildung und Beratung für den Transport gefährlicher Güter in allen Verkehrsträgern.
Bei der Ausbildung für den Verkehrsträger Strasse - ADR - differenzieren wir zwischen den Ausbildungsanforderungen für „beauftragte Personen“ und der vorbereitenden Ausbildung für die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Unser Schulungsmodul ADRBP (BAP-GAS, BAP-GS) - Beauftragte Person, Verkehrsträger Strasse - dauert zwei Tage (16 Zeitstunden) und umfasst die folgenden Inhalte:
- Aufbau des ADR mit Kapitel 1 - 9
- Inhalte Kapitel 1 - Allgemeiner Teil
- Kapitel 2 - Klasseneinteilungen
- Umweltgefährdende Stoffe nach GHS und ADR 2011
- Kapitel 3 - UN-Nummernliste mit Erläuterung der 20 Spalten
- UN-Codierung für feste Stoffe, flüssige Stoffe, Bergungsverpackungen etc.
- Allgemeine Verpackungsvorschriften und besondere Verpackungsvorschriften
- Kennzeichnung und Markierung von Versandstücken, Großpackmittel (IBC), Tankfahrzeugen
- Beförderungspapiere nach Kap. 5.4 ADR
- Angaben und Berechnung / Anwendung der Tab. 1.1.3.6.2 ADR
- Anforderung an die Fahrzeuge
- Neue Schriftliche Weisungen (formgebunden)
- Fahrzeugausstattung
- Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Zusammenladen, Beladen, Entladungen, Trenntabelle
- Tunnelbeschränkungscodes
Die deutsche Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass Betriebe welche gefährliche Güter verarbeiten, versenden, verladen oder verpacken grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen (Ausnahmen bestehen, z.B. bei ausschliesslicher Verladung von gefährlichen Gütern in begrenzter Menge).
Der Gefahrgutbeauftragte benötigt einen Qualifikationsnachweis (IHK-Prüfung) für jeden Verkehrsträger, welcher von dem Unternehmen abgedeckt bzw. benutzt wird.
Die Notwendigkeit, für den Verkehrsträger Luft einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen ist zum 01.09.2011 entfallen, jedoch bleiben die Verantwortlichkeiten selbstverständlich erhalten und müssen im Unternehmen nach wie vor wahrgenommen werden.
Unser Schulungsmodul ADRGB (GbA-GS) - Gefahrgutbeauftragter, Verkehrsträger Strasse - dauert drei Tage (24 Zeitstunden) und umfasst die folgenden Inhalte*:
- Das Gefahrgutbeförderungsgesetz
- Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Die Schulung der beauftragten Personen nach der GbV in Verbindung mit Kap. 1.3 ADR / IMDG-Code
- Rechtliche Pflichten nach OwiG, StGB, BGB
- Gesetzesbegleitende Vorschriften
- Aufbau des ADR mit Kapitel 1 - 9
- Inhalte Kapitel 1 - Allgemeiner Teil
- Kapitel 2 - Klasseneinteilungen
- Umweltgefährdende Stoffe nach GHS und ADR 2011
- Kapitel 3 - UN-Nummernliste mit Erläuterung der 20 Spalten
- UN-Codierung für feste Stoffe, flüssige Stoffe, Bergungsverpackungen etc.
- Allgemeine Verpackungsvorschriften und besondere Verpackungsvorschriften
- Kennzeichnung und Markierung von Versandstücken, Großpackmittel (IBC), Tankfahrzeugen
- Beförderungspapiere nach Kap. 5.4 ADR
- Angaben und Berechnung / Anwendung der Tab. 1.1.3.6.2 ADR
- Anforderung an die Fahrzeuge
- Neue Schriftliche Weisungen (formgebunden)
- Fahrzeugausstattung
- Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Zusammenladen, Beladen, Entladungen, Trenntabelle
- Tunnelbeschränkungscodes
- Intermodalverkehre
- Durch die Neuregelung der GbV2011 hat sich die bisherige Aufteilung in „Allgemeiner Teil - ein Tag“ und „Besonderer Teil Strasse, See, Schiene“ mit jeweils zwei Tagen verändert. Die Ausbildung dauert nunmehr drei Tage (24 Zeitstunden) für den ersten Verkehrsträger (z.B. Strasse) und acht Zeitstunden für jeden weiteren Verkehrsträger (z.B. See). Daran anschliessend erfolgt die schriftliche Prüfung für alle Verkehrsträger, welche von der örtlichen IHK (Industrie- und Handelskammer) abgenommen wird.
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