Kreislaufwirtschafts – und Abfallgesetz
Das Kreislaufwirtschafts – und Abfallgesetz stellt hohe Anforderungen an Erzeuger, Beförderer und Besitzer von Abfällen. Allzu häufig werden die diesbezüglichen Anforderungen des Verordnungsgebers in der Praxis übersehen.
LOGAR berät und schult rund um das Thema Abfallbeseitigung und Transport.
Die Schulung der beauftragten Personen zum Thema „Abfall“ dauert einen Tag (acht Zeitstunden) und umfasst die folgenden Inhalte:
- Begriffsbestimmungen aus dem Krw-AbfG zu Abfallerzeuger, Abfallbesitzer
- Kennzeichnung Abfallfahrzeuge
- Übernahmeschein mit Eintragungen für den Versender / Erzeuger
- Unterschriften auf Übernahmeschein und Begleitpapieren
- Begriffsbestimmungen Gefahrgut (ADR 2011)
- Einträge nach ADR Kap. 5.4 in das Beförderungspapier
- Besonderheiten der umweltgefährdenden Stoffe mit Mengenbegrenzungen
- Kennzeichnung der umweltgefährdenden Stoffe
- Schriftliche Weisungen mit Ergänzung nach ADR 2011
- Fahrzeugausstattung nach ADR 2011
- Haftungsrecht: § 9 Beauftragte Personen, § 130 Delegation, § 328 STGB
- Umweltschadenshaftungsgesetz
- Verantwortliche Personen nach GGVSEB; z.B. Verlader, Verpacker, Befüller, Absender, Entlader etc.
Jeder Teilnehmer erhält einen Ordner zum Verbleib mit Beispielen zu den am häufigsten vorkommenden Abfälle.